Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Unterkunft nicht ohne das Kleingedruckte. Damit Missverständnisse keine dunklen Wolken vor die Urlaubssonne schieben, finden Sie hier einige Informationen zu den Rechten und Pflichten zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber.
Es ist für Sie und für uns empfehlenswert, grundlegende, immer wiederkehrende Vertragsbestandteile hier schriftlich festzuhalten, um spätere Meinungsverschiedenheiten wegen unterschiedlicher Vorstellungen zu vermeiden.
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Diese Bedingungen werden durch Ihre Buchung zur Grundlage des zwischen uns abgeschlossenen Vermietungsvertrages.
Allgemeine Regelungen
"Unterkunft" steht stellvertretend für die Ferienwohnung "Urlaub im Kraichgau" in
74889, Sinsheim, August-Karolus-Str. 44 (Internet: www.Urlaub-im-Kraichgau.de)
Die Unterkunft bietet einen gehobenen Komfort und ist in Ausstattung und Funktionalität konzipiert für Familienurlaube und Geschäftsreisende.
In der gesamten Unterkunft herrscht RAUCHVERBOT.
Bei der Vermietung gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, soweit hier keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Zur Berechnung des Mietpreises wird die höchste vereinbarte Personenzahl für die Gesamt-Mietdauer zugrunde gelegt.
Im Einzelnen gelten mit Abschluß des Vermietungsvertrages folgende Regelungen als vereinbart:
Vertrag
Der Vermietungsvertrag gilt als geschlossen, wenn
die Unterkunft vom Gast gebucht, die Buchung vom Vermieter bestätigt und die in der Buchungsbestätigung vom Vermieter angeführte Anzahlung überwiesen wurde.
Für die Buchung und deren Bestätigung durch den Vermieter ist die schriftliche Form (online-Formular, E-Mail, Fax oder Brief) empfohlen, für kurzfristige Buchungen genügt ausnahmsweise die telefonische Absprache. Auch in diesen Fällen gelten unsere AGB, sofern spätestens in der Buchungsbestätigung des Vermieters darauf hingewiesen wird. Der Hinweis enthält einen Link auf die entsprechende Website.
Der Vermietungsvertrag kommt zustande zwischen dem/der VermieterIn und dem in unserer Buchungsbestätigung genannten Gast. Bei Firmen kann auch die Firma der Auftraggeber sein, gegenüber dem Vermieter vertreten durch eine von der Firma berechtigten Person.
Die Zahl der Erwachsenen und Kinder darf die in der Buchung genannte Personenzahl nicht übersteigen. Die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl ist die Maximalbelegung. Eine nicht genehmigte Beherbergung weiterer Personen wird mit dem 3-fachen Gesamtpreis der Buchung berechnet. Außerdem hat der Vermieter ein sofortiges Kündigungsrecht.
Für die Berechnung des Mietpreises wird immer die höchste vereinbarte Personenzahl für die Gesamt-Mietdauer herangezogen.
Anreise/Abreise
Am Anreisetag steht dem Gast die gemietete Unterkunft ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Unterkunft bis 11 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
Der Gast muss die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisezeiten einhalten (z.Z. Abreise bis 11 Uhr, Anreise 16 bis 20 Uhr). Abweichungen bzw. Verspätungen sowie alle damit zusammenhängenden Nachteile und Kosten hat der Gast selbst zu vertreten. Im Falle einer unvorhergesehen verspäteten Anreise läßt sich viel Ärger vermeiden (Schlüsselübergabe!), wenn der Vermieter rechtzeitig telefonisch informiert wird. Spezielle Anweisungen zur Schlüsselübergabe sind in der Buchungsbestätigung enthalten (Schlüssel-Safe).
Vertragsrücktritt durch den Gast
Ein Gast kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich; aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform.
Im Falle des Rücktritts können wir pro Person eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen vom Grundpreis berechnet - wobei der Grundpreis als Gesamtpreis der Buchung, geteilt durch die Anzahl der Personen (zahlungspflichtige, also mit Alter über 4 Jahren) definiert ist:
* Ab Buchungsdatum: 30 % der Gesamt-Buchungssumme
* Ab 14 Tage vor Anreisetag: 100 % der Gesamt-Buchungssumme
In den Pauschalsätzen ist für ersparte Aufwendungen des Vermieters eine Pauschale in Höhe von 10% (des Grundpreises) berücksichtigt.
Die Bearbeitungsgebühr der Stornierung beträgt 10%, mindestens aber 30,- €.
Dem Gast steht dabei das Recht zu, dem Vermieter nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die sich nach obiger Staffelung ergebende Pauschale.
Wenn der Gast/die Gäste später an- bzw. früher abreisen als vereinbart, so ist er/sind sie verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis - abzüglich einer Pauschale in Höhe von 5% für ersparte Aufwendungen des Vermieters - zu zahlen.
Vertrags-Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter seinerseits berechtigt, mit der gleichen Fristvorgabe vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
Bei nicht vom Vermieter genehmigter Beherbergung weiterer Personen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters durch Verschulden des Mieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung oder Nachlass des Mietpreises.
Bezahlung
An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
Schlüsselübergabe: Die Übergabe des Schlüssels erfolgt am Ort bei Übergabe der Wohnung durch den Eigentümer oder dessen Vertretung.
Wird die Zahlung der Miete durch das Vermietungsportal online abgerechnet, so gelten die dortigen Bestimmungen.
Bei direkter, privater Vermietung durch den Vermieter selbst gilt: Die Zahlung der Gesamtmiete wird spätestens fällig bei Übernahme der Wohnung durch den Gast (durch Übergabe der Wohnungsschlüssel) und ist im Voraus zu leisten. Eine vorausgehende Überweisung auf ein Konto des Vermieters ist ebenfalls möglich. Bei einer Mietdauer über 1 Monat werden persönliche Absprachen getroffen.
Im Mietpreis inbegriffen sind Unterkunft und Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser. Handtücher und Bettwäsche werden ebenfalls gestellt.
Endreinigung: Der Mieter ist verpflichtet, eine Endreinigungspauschale in Höhe von 40 Euro zu entrichten. Bei der gleichzeitigen Unterbringung von Haustieren wird wegen des erhöhten Reinigungsaufwandes eine Pauschale von einmalig 20,- Euro pro Tier erhoben.
Langzeitvertrag
Bei Buchungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten kann ein Preisnachlaß vereinbart werden. Voraussetzung ist die Hinterlegung einer Kaution in Höhe einer halben Monatsmiete und eine monatliche Mietvorauszahlung.
Leistungen
Die vom Vermieter geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Mietobjektes in dem Zustand und mit der Ausstattung laut Objektbeschreibung im Internet (www.urlaub-im-kraichgau.de) und unter Einbeziehung aller eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung.
Freiwillige Service-Leistungen des Vermieters, insbesondere bezüglich zur Verfügung gestellter Unterlagen für Ausflüge, Veranstaltungen, Besichtigungen etc. können nicht eingefordert werden und bleiben von allen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, erforderliche Änderungen an der Wohnung durchzuführen, wenn sie dem Erhalt, dem technischen Fortschritt oder der Renovierung der Wohnung dienen und deren Mietwert nicht beeinträchtigen.
In solchen Fällen wird die Beschreibung der Wohnung im Internet umgehend angepaßt.
Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, während seiner Mietzeit verloren gegangenes oder beschädigtes Eigentum zu ersetzen. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf.
Eventuelle Beschädigungen wie z.B. Glasbruch werden dem Gast in Rechnung gestellt und müssen vor Ort beglichen werden. Er ist zudem verpflichtet, einen während der Mietzeit durch ihn oder die Mitbewohner verschulden Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Im Schadensfall kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten der zu erwartenden Schäden abzusichern.
Um drohenden Schaden zu vermeiden, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in Abwesenheit der Gäste zu betreten. Beispiele hierfür sind offene Fenster bei Unwetter oder unbeaufsichtigtes, offenes Feuer (wie etwa brennende Kerzen). Die Haftung des Gastes bleibt dadurch unberührt.
Gewährleistung
Trotz aller Bemühungen des Vermieters können eventuell auftretende Schäden und damit verbundene Leistungseinschränkungen leider nicht ganz ausgeschlossen werden.
Werden zugesagte Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder aus anderen Gründen nicht sofort durchführbar ist.
Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Vermietung kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Mietwert einer mängelfreien Unterkunft zu dem Mietwert der beanstandeten Wohnung gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen.
Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Haftung
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der 3-fachen an uns bezahlten Mietbeträge.
Für den Verlust der in die Wohnung eingebrachten Gegenstände aus dem Eigentum des Gastes und der ihn begleitenden Personen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Gerichtsstand
Für Klagen des Mieters gilt als Gerichtsstand der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistungen aus dem Vermietungsvertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht in 74889 Sinsheim.
Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.