Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wie immer im Geschäftsleben geht
es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne das
Kleingedruckte. Damit Missverständnisse keine dunklen Wolken vor die
Urlaubssonne schieben, finden Sie hier einige Informationen zu Rechten &
Pflichten zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Diese Bedingungen werden durch Ihre Buchung zur Grundlage des zwischen uns abgeschlossenen Vermietungsvertrages. Allgemeine RegelungenFerienwohnung "Urlaub im Kraichgau" bezeichnet das Online Angebot der Vermieter Elke und Hans Hinkel, August-Karolus-Straße 44, in 74889 Sinsheim-Reihen, das unter den Domains www.ferienwohnung-sinsheim.de und im Internet zu erreichen ist. Die Wohnung bietet einen gehobenen Komfort und ist in Ausstattung und Funktionalität konzipiert für Familienurlaube und Geschäftsreisende. In der gesamten Ferienwohnung herrscht RAUCHVERBOT. Bei der Vermietung der Ferienwohnung gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, soweit hier keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelnen gelten mit Abschluß des Vermietungsvertrages folgende Regelungen als vereinbart: VertragDer Vermietungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast gebucht und vom Vermieter bestätigt wurde. Für Buchung und deren Bestätigung durch den Vermieter ist die schriftliche Form (online, per Email, Buchungsformular, Fax oder Brief) empfohlen, für insbesondere kurzfristige Buchungen genügt die telefonische Absprache. Auch in diesen Fällen gelten diese AGB, sofern spätestens in der Buchungsbestätigung des Vermieters darauf hingewiesen wird. Der Hinweis enthält einen Link auf die entsprechende Website bei www.Urlaub-im-Kraichgau.de Der Vermietungsvertrag kommt zustande zwischen Vermieter und dem in der Buchung genannten Gast. Bei Firmen ist die Firma der Auftraggeber, vertreten durch die in der Buchung genannte Person. Die Zahl der Erwachsenen und Kinder darf die Zahl der laut Buchung gemieteten Betten nicht übersteigen. Die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl ist die Maximalbelegung. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 3-fachen Gesamt-Übernachtungspreis der Ferienwohnung berechnet. Außerdem hat der Vermieter ein sofortiges Kündigungsrecht. Anreise/AbreiseAm Anreisetag
steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Am
Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 11 Uhr verlassen, um dem
Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder
herzurichten. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden. Vertragsrücktritt durch den GastSie können jederzeit vor Beginn der gebuchten Reise hiervon zurücktreten. Dies ist formfrei möglich; aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform. Im Falle des Rücktritts können wir pro Person eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen vom Grundpreis berechnet - wobei der Grundpreis als Gesamtpreis der Buchung, geteilt durch die Anzahl der Personen (zahlungspflichtige, also mit Alter über 4 Jahren) definiert ist:
In den Pauschalsätzen ist für ersparte Aufwendungen des Vermieters eine Pauschale in Höhe von 10% (des Grundpreises) berücksichtigt. Dem Gast steht dabei das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die sich nach obiger Staffelung ergebende Pauschale. Wenn der Gast/die Gäste später an- bzw. früher abreisen als vereinbart, so ist er/sind sie verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis - abzüglich einer Pauschale in Höhe von 10% für ersparte Aufwendungen des Vermieters - zu zahlen. Im Zusammenhang mit einer Stornierung werden Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens EUR 30,- berechnet. Rücktritt des BeherbergungsbetriebesSofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. BezahlungAn- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Schlüsselübergabe: Die Übergabe des Schlüssels erfolgt am Ort bei Übergabe der Wohnung durch den Eigentümer oder dessen Vertretung. Die Zahlung wird spätestens fällig bei Übernahme der Wohnung (durch Übergabe der Wohnungsschlüssel) und ist im Voraus zu leisten.. Eine vorausgehende Überweisung auf ein Konto des Vermieters ist ebenfalls möglich. Im Mietpreis inbegriffen sind Unterkunft und Nebenkosten wie Strom und Wasser. Handtücher und Bettwäsche werden ebenfalls gestellt. Endreinigung: Der Mieter ist verpflichtet, eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Bei der gleichzeitigen Unterbringung von Haustieren wird wegen des erhöhten Reinigungsaufwandes eine Endreinigungsgebühr von 25,- Euro erhoben. LangzeitvertragBei Buchungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten kann ein Preisnachlaß vereinbart werden. Voraussetzung ist die Hinterlegung einer Kaution in Höhe einer halben Monatsmiete und eine monatliche Mietvorauszahlung. LeistungenDie vom Vermieter geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Mietobjektes in dem Zustand und mit der Ausstattung laut Objektbeschreibung im Internet (www.urlaub-im-kraichgau.de) und unter Einbeziehung aller eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung. Freiwillige Service-Leistungen des Vermieters, insbesondere bezüglich zur Verfügung gestellter Unterlagen für Ausflüge, Veranstaltungen, Besichtigungen etc. können nicht eingefordert werden und bleiben von allen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, erforderliche Änderungen an der Wohnung durchzuführen, wenn sie dem Erhalt, dem technischen Fortschritt oder der Renovierung der Wohnung dienen und deren Mietwert nicht beeinträchtigen. In solchen Fällen wird die Beschreibung der Wohnung im Internet umgehend angepaßt. SchädenDer Mieter ist verpflichtet, während seiner Mietzeit verloren gegangenes oder beschädigtes Eigentum zu ersetzen. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Eventuelle Beschädigungen wie z.B. Glasbruch werden dem Gast in Rechnung gestellt und müssen vor Ort beglichen werden. Er verpflichtet, einen während der Mietzeit durch ihn oder die Mitbewohner verschulden Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Im Schadensfall kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten der zu erwartenden Schäden abzusichern. Um drohenden Schaden zu vermeiden, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in Abwesenheit der Gäste zu betreten. Beispiele hierfür sind offene Fenster bei Unwetter oder unbeaufsichtigtes, offenes Feuer (wie etwa brennende Kerzen). Die Haftung des Gastes bleibt dadurch unberührt. GewährleistungTrotz aller Bemühungen des Vermieters können eventuell auftretende Schäden und damit verbundene Leistungseinschränkungen leider nicht ganz ausgeschlossen werden. Werden zugesagte Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder aus anderen Gründen nicht sofort durchführbar ist. MinderungFür die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Vermietung kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Mietwert einer mängelfreien Ferienwohnung zu dem Mietwert der beanstandeten Wohnung gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen. MitwirkungspflichtDer Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein. HaftungDer Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der 3-fachen an uns bezahlten Mietbeträge. Für den Verlust der in die Wohnung eingebrachten Gegenstände aus dem Eigentum des Gastes und der ihn begleitenden Personen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenSollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. GerichtsstandFür Klagen des Mieters gilt als Gerichtsstand der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistungen aus dem Vermietungsvertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht in 74889 Sinsheim. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend. |